Rosalia Bauer arbeitete im Februar 1943 in einer Apotheke, als sie sah, wie eine Bekannte ins Gefängnis geführt wurde. Sie hatte ihre kleine Tochter dabei, die an ihrer Schulter lehnte. „Pahl ging hinter den beiden mit gezogener Waffe her. […] Plötzlich hörte ich einen Schuss und gleich nach dem Schuss sah ich, wie das Mädchen […] blutüberströmt vor den Türen der Apotheke niederfiel.“ Am selben Tag sah sie eine weitere Gruppe von Juden, die ins Gefängnis gebracht wurden. Ein Mann hielt ein fünfjähriges Kind in den Armen. „Plötzlich sah ich […], wie Pahl aus einer Waffe auf das Kind schoss, welches […] zur Erde fiel und kein Lebenszeichen mehr von sich gab.“
Diese Schilderung stammt aus Omer Bartovs Buch Anatomie eines Genozids, das Ende März in meiner Übersetzung auf Deutsch erschienen ist. Bartov, Historiker an der Brown University in Providence (USA), rekonstruiert in dem Buch, wie sich der Massenmord an der jüdischen Bevölkerung im Mikrokosmos der kleinen galizischen Stadt Buczacz abgespielt hat. Die Zeugin Rosalia Bauer berichtet von zwei willkürlichen Morden an Kindern, die der Polizist Peter Pahl, Angehöriger der deutschen Gendarmerie in Buczacz, innerhalb eines Tages beging. Es gibt zahlreiche Berichte über weitere Mordtaten Pahls und seiner Kollegen. Sie wirkten nicht nur bei der Durchführung der Massenerschießungen mit, sondern verbreiteten auch im Alltag Angst und Schrecken unter der jüdischen Bevölkerung des Ortes, die nach und nach vor aller Augen systematisch umgebracht wurde.
Bauers Aussage findet sich in Ermittlungsakten der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Die Zeugin wurde, ebenso wie viele andere Überlebende, auf Polnisch befragt. Unter den Vernehmungsprotokollen steht immer wieder eine Unterschrift:
Der Umgang mit solchen Berichten geht an niemandem spurlos vorüber, das habe auch ich beim Übersetzen erfahren. Irgendwann begann ich mich zu fragen, wer hinter dieser Unterschrift steht: Wer war die Staatsanwältin, die alle diese entsetzlichen Schilderungen geprüft und dafür gebürgt hat, dass sie korrekt ins Deutsche übertragen wurden? Welche Rolle spielte sie bei der juristischen Aufarbeitung der NS-Morde, und wie hat sich das auf ihr Leben ausgewirkt? Ich gab ihren Namen in eine Suchmaschine ein.
Von Poznán nach Baden
Barbara Dahlmann wird am 2. März 1922 in Poznań (deutsch: Posen) geboren und wächst auf dem elterlichen Gut etwa zwanzig Kilometer nördlich der Stadt auf. Die Provinz Posen, vor dem Ersten Weltkrieg Teil des Deutschen Kaiserreichs, gehört damals zu Polen. 1939 macht Dahlmann ihr Abitur. Kurz darauf marschiert die deutsche Wehrmacht in Polen ein.
Während sich der Zweite Weltkrieg entfesselt, beginnt Dahlmann ein Studium der Philologie in Breslau. Im Oktober 1940 geht sie nach Freiburg im Breisgau und wechselt ins Jurastudium. Sie wird Assistentin des Strafrechtlers und Rechtsphilosophen Erik Wolf, der dem Nationalsozialismus nach anfänglicher Begeisterung inzwischen distanziert gegenübersteht. Nach ihrer Promotion 1944 kehrt sie für kurze Zeit ins Elternhaus zurück und arbeitet als Rot-Kreuz-Schwester im örtlichen Krankenhaus, bevor sie Anfang 1945 zusammen mit ihrer Mutter vor der heranrückenden Roten Armee nach Freiburg flieht. 1946 tritt sie in den badischen Justizdienst ein und wird 1953 – inzwischen verheiratet mit dem Richter Helmut Just – zur Staatsanwältin ernannt.
„Ein Unterschied wie Himmel und Hölle“
1960 ist Barbara Just-Dahlmann beim Jugenddezernat der Staatsanwaltschaft in Mannheim tätig. Ende April – sie steckt mitten in einem Umzug – erhält sie eine dringende Anfrage der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Dort sind umfangreiche Aktenbestände aus Polen eingetroffen, die in kürzester Zeit ausgewertet werden müssen: Am 8. Mai, fünfzehn Jahre nach Ende des Krieges, gelten Verbrechen des Totschlags, der Körperverletzung oder Freiheitsberaubung mit Todesfolge, für die bis dahin kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, als verjährt. Für eine Übersetzung des Materials reicht die Zeit nicht mehr. Die Juristin, die aufgrund ihrer Herkunft fließend Polnisch spricht, soll die Dokumente direkt auf Inhalte auswerten, die Anlass zu Ermittlungsverfahren geben können. Am 2. Mai trifft sie in Ludwigsburg ein und vertieft sich in die Arbeit.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Geschichte der Konzentrationslager, des Genozids an der jüdischen Bevölkerung und der massenhaften Morde und Gewaltverbrechen allgemein bekannt, und natürlich weiß auch Barbara Just-Dahlmann darüber Bescheid. Sie und ihr Mann haben das Buch Der SS-Staat von Eugen Kogon gelesen; Kogon war selbst sechs Jahre lang in Buchenwald inhaftiert und beschreibt das Lagersystem mit allen grausamen Details. Und doch ist sie nicht vorbereitet auf das, was ihr nun begegnet. In dem Dokumentationsband Die Gehilfen, den sie gemeinsam mit ihrem Mann herausgegeben hat, erinnert sie sich:
Es ist ein Unterschied wie Himmel und Hölle, ob man von diesem monströsesten Schlachthaus der Weltgeschichte durch nackte Zahlen und juristisch-nüchtern angedeutete Fakten hört oder ob einem durch die Schilderung von Zeugen Einzelerleben nach Einzelerleben vor Augen geführt und das in seinen Dimensionen unfaßbare Grauen bewußt wird.
„Täter“ oder „Gehilfen“?
Barbara Just-Dahlmann entschließt sich, neben ihrem beruflichen Alltag als Staatsanwältin, weiter für die Zentrale Stelle in Ludwigsburg tätig zu sein. Über fünf Jahre lang, bis Ende 1966, übersetzt sie an ihren Abenden und Wochenenden Dokumente aus dem Polnischen. „Was dabei […] zutage kam“, schreibt sie, „war so grauenhaft, dass es meinen Mann und mich damals fast in den Abgrund trieb.“
[…] wir sind hemmungslos weinend durch unsere Wohnung gelaufen, und anteilnehmende Freunde weinten mit uns.
Die Staatsanwältin und der Richter beginnen, sich mit der juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen in der Bundesrepublik zu befassen. Und je mehr sie erfahren, desto mehr Fragen haben sie:
Wir wurden hellhörig: Die Strafen: zehn Jahre, acht Jahre, fünf Jahre für zigfache Mörder oder Totschläger! So viel verhängten unsere Richterkollegen doch für Raub, für Einbrecher in mehrfachem Rückfall, für Großbetrüger …? Und warum verurteilte man die Leiter von Exekutionen und andere führende Funktionäre nur als „Gehilfen“? Waren denn nur Hitler, Himmler und Heydrich noch als „Täter“ verantwortlich? […] Das hatten wir aber in unserem Studium nicht gelernt, das widersprach der gesamten Strafrechtspraxis unseres Berufsalltags! […] Damit mußten sich doch sofort unsere juristischen Fachzeitschriften, unsere Strafrechtslehrer an den Universitäten auseinandersetzen! Warum taten sie es nicht?
Zehn Minuten Gefängnis für einen Mord
„Wir wurden außerordentlich aktiv“, schreibt Just-Dahlmann in Die Gehilfen, und das scheint noch untertrieben: Zwischen 1960 und 1965 hält sie neben voller Berufstätigkeit und der nebenberuflichen Übersetzungsarbeit für Ludwigsburg insgesamt 74 Vorträge – „in Schulen, vor Kirchengemeinden, vor Studenten, in Parteien, vor Gewerkschaften, in Universitäten, in Evangelischen Akademien sowie in der Evangelischen Akademikerschaft in verschiedenen Landesverbänden, vor Richtern und Staatsanwälten und Polizeibeamten“.
Am 29. November 1960 spricht sie in der Evangelischen Akademie in Loccum vor einem Forum protestantischer Juristen über die Arbeit der Zentralen Stelle. Sie nennt konkrete Beispiele für die Verbrechen, die dort verfolgt werden und erklärt, dass die Ermittlungen sich nicht gegen Mitläufer, sondern gegen Personen richten, die mit eigener Befehlsgewalt ausgestattet waren. Sie nennt auch die Hindernisse, auf die die Arbeit stößt: Die Zentrale Stelle habe erkennen müssen,
daß sie ihre Ermittlungsakten nicht einfach an jede beliebige Polizeidienststelle in der Bundesrepublik Deutschland schicken konnte, weil sie nicht wußte, ob die Akten dort nicht in die Hände eines Beamten geraten, der zu dem von ihr gesuchten Täterkreis gehört.
Und sie macht darauf aufmerksam, dass die Angeklagten teils mit einer sonst völlig unüblichen und unverhältnismäßigen Milde behandelt werden. „Ein Toter gleich zehn Minuten Gefängnis“ – diese Formel würden die Ludwigsburger Staatsanwälte „in Zeiten der Resignation“ gebrauchen.
Verbrecher beim Namen nennen
Dieser Vortrag erregt landesweites Aufsehen. Medien wie die „Süddeutsche Zeitung“ und der „Spiegel“ berichten, und aus Polizeikreisen gehen Beschwerden beim Justizministerium von Baden-Württemberg ein. Just-Dahlmann wird zu einer Anhörung vorgeladen. Am nächsten Tag erklärt Justizminister Dr. Wolfgang Haußmann im Landtag, es sei zu prüfen, „ob aus ihren Äußerungen dienstrechtliche Folgerungen zu ziehen sind“. Dazu kommt es letztlich nicht – auch, weil Just-Dahlmann breite Unterstützung aus Justiz, Politik und Presse erhält.
Sie redet weiter öffentlich über das, was sie erfahren hat. Dabei nennt sie nicht nur die Verbrechen beim Namen, sondern auch die Verbrecher. Und sie erinnert die Zuhörenden sehr konkret daran, dass diese Verbrecher aus ihrer Mitte stammen – etwa im Februar 1963 in einem Vortrag in Korntal bei Ludwigsburg:
Über Treblinka und Belsec [sic!] gibt es den sogenannten Gerstein-Bericht […]. Gerstein war ein Mann, der hier in Ihren Kreisen gewohnt hat und vielen von Ihnen bekannt ist. Ich glaube, er war in der CSV früher. Freunde von uns, die auch hier sitzen, kennen ihn von früher. Er berichtet von einer Besichtigung, die er in Belsec und Treblinka durchgeführt hat. Dort brachte man die Menschen in luftdicht abgeschlossenen Räumen um, wobei man sich russischer Panzer bediente und Auspuffgase vermischt mit einem Zyklon-B-Gasgemisch in diese Kammern hineinströmen ließ. Wenn der Panzer nicht funktionierte, dauerte manchmal der Todeskampf bis zu anderthalb Stunden, und vor dieser qualvollen Zeit schnitt man den Frauen die Haare, um sie für U-Boot-Dichtungen und andere Zwecke zu verwenden.
[…]
Hierhin gehört auch das Beispiel von Prof. Clauberg, über den Sie vielleicht gelesen haben und den viele ältere Mediziner unter Ihnen kennen, der früher ein geachteter Frauenarzt war. […] Er hat Sterilisationsversuche an sechs- bis zwölfjährigen Mädchen vorgenommen, indem er ihnen ohne Narkose Säure in die Gebärmutter spritzte, um dem Führer das Geld zu sparen. Oder Prof. Hirth in Straßburg, bei dem Freunde von uns – Mediziner – als Studenten noch Vorlesungen gehört haben, der sich eine Schädelsammlung zugelegt hat, weil er an Schädeln interessiert war. Am lebendigen Objekt hat er sich die Schädel im Konzentrationslager Natzweiler ausgesucht – und anschließend wurden sie ihm geliefert. Bei der Besetzung sind sie bei ihm gefunden worden, weil er keine Zeit mehr gehabt hat, sie vor seiner Flucht zu vernichten.
Verständigung durch Erzählen
Gemeinsam mit ihrem Mann versucht Barbara Just-Dahlmann auch, die juristische Fachwelt zur Auseinandersetzung mit der fragwürdigen Praxis zu bewegen, NS-Verbrecher nicht als Täter, sondern „wegen Beihilfe“ zu verurteilen. 1963 verfassen die beiden ein Schreiben, das im Namen des Koordinierungsrats für christlich-jüdische Zusammenarbeit an Strafrechtslehrer an deutschen Universitäten verschickt wird. Sie zählen darin konkrete Urteile auf und bitten um Stellungnahmen. Von 58 angeschriebenen Juristen antworten ganze neun. Auch Appelle an die juristischen Fachzeitschriften in Deutschland, der Auseinandersetzung mit den NS-Urteilen Raum zu geben, bleiben weitgehend erfolglos.
Just-Dahlmann tritt der Arbeitsgemeinschaft „Juden und Christen“ beim Deutschen Evangelischen Kirchentag bei. Sie engagiert sich für die deutsch-israelischen Beziehungen und unternimmt zahlreiche Reisen nach Israel. Und sie verlegt sich wieder aufs Erzählen. Nachdem sie ihre Mitmenschen auf die Täter hingewiesen hat, die aus ihren Kreisen stammen, macht sie sie nun darauf aufmerksam, dass unter ihnen auch Menschen leben, die dem Morden entkommen sind. Ihr Buch Simon handelt von einem Juden aus Ostgalizien, der die Shoah mit knapper Not überlebt und den es nach einer Odyssee nach Mannheim verschlägt, dort eröffnet er die „Kakadu Bar“.
1968 erregt Barbara Just-Dahlmann noch einmal in anderem Zusammenhang Aufsehen: Sie setzt sich in einem Vortrag auf dem Deutschen Juristentag in Nürnberg für eine Reform des Sexualstrafrechts ein. Damit trägt sie dazu bei, dass der „Homosexuellenparagraph“ 175 ein Jahr später entscheidend liberalisiert, wenn auch noch nicht abgeschafft wird.
Ganz normale Menschen
1988 veröffentlichen Just-Dahlmann und ihr Mann Helmut Just – beide sind inzwischen pensioniert – das Buch Die Gehilfen, in dem sie ihren Kampf gegen die Verurteilung von NS-Tätern wegen „Beihilfe“ dokumentieren. Im Rückblick fragen sie sich, was sie und ihre Mitstreiter erreicht haben. Ihre Bilanz fällt bitter aus: Zwar konnten sie dazu beitragen, dass Verfahren, die wegen Mordes eingeleitet wurden, nicht der Verjährung anheimfielen. Aber an der Praxis der Verurteilung wegen „Beihilfe“ hat sich nichts geändert. Im Gegenteil, seither waren neue juristische Schlupflöcher geschaffen worden.
Besonders erschüttert habe sie, so schreibt Barbara Just-Dahlmann in Die Gehilfen,
daß es sich bei den Menschen, die derartiges getan haben, […] um sogenannte ganz normale Menschen handelt…, Menschen aus allen Berufsschichten, Menschen schlichtester Herkunft, Angestellte, Lehrer, Pfarrersöhne, sehr viele Akademiker, Ärzte. Die Akademiker, vorneweg Juristen mit dem Doppeldoktor, haben die Einsatzgruppen geleitet; Ärzte, in Zahlen von Hunderten, haben an den Gucklöchern den Erstickungstod mitangesehen. […] Das ist eine Frage, die uns sehr beschäftigen sollte, wie es möglich ist, daß Menschen, die einem ganz nahe gestanden haben, plötzlich und zwar nicht nur, weil sie abkommandiert wurden, sondern […] sich melden konnten, an einem Urlaubstag freiwillig an derartigen Dingen mitzuwirken oder sich derartige Grausamkeiten auszudenken. […] Dinge, die weder Hitler noch Himmler noch irgend jemand je befohlen hat, sondern die den Gehirnen der einzelnen, die diese Dinge taten, entsprungen sind. Wie ist das möglich?
Der Buczaczer Gendarm Peter Pahl, der zahlreiche Menschenleben auf dem Gewissen hat, setzte seine Polizeilaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fort, bis er 1964 pensioniert wurde.
Erst 1970 kam es zu einer Anklage gegen ihn. Im Jahr darauf starb er, ohne verurteilt worden zu sein.
Bildnachweis:
Beitragsbild: Gedenkstätte des ehemaligen NS-Vernichtungslagers in Belzec. Lysy, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Unterschrift: Bundesarchiv
Barbara Just-Dahlmann bei der Verleihung der Theodor-Heuss-Medaille 1970:
Bundesarchiv, B 145 Bild-F031133-0023 / Storz / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons
Omer Bartov
Anatomie eines Genozids
Aus dem amerikanischen Englisch von Anselm Bühling
Jüdischer Verlag / Suhrkamp Verlag 2021 · 486 Seiten · 28 Euro
ISBN: 978-3-633-54309-0
Just-Dahlmann, Barbara: Simon. Erzählung. Radius Verlag 1988.
Fröhlich, Claudia: „Barbara Just-Dahlmann (1922-2005). Eine streitbare Juristin im Kampf für die Aufklärung von NS-Verbrechen“. In: Kritische Justiz (Hrsg.) STREITBARE JURISTiNNEN. Eine andere Tradition. Nomos Verlag 2016, S. 248 – 273.
Vogt, Susanne: „Ein Toter gleich zehn Minuten Gefängnis“ – Der Lebensweg von Barbara Just-Dahlmann. Blog des Mannheimer Stadtarchivs MARCHIVUM.
Berührender und spannender Beitrag – vielen Dank! Traurig ist, dass soviel Engagement letztlich so wenig bringt. Wichtig ist es trotzdem und wichtig auch, darauf aufmerksam zu machen!
Geehrter Herr Bühling,
Danke für diesen nahegehenden Beitrag und dass Sie die Erinnerung an diese großartige Frau erhalten.
Ich weiß nicht, was geschehen muss, dass sich die Bundesrepublik ihrer würdig gedenkt.
Vielen Dank. Ja, es ist wichtig, die Erinnerung an solche Menschen wachzuhalten, und hier könnte mehr getan werden.
Danke! Mir scheint, vergeblich war dieses Engagement nicht, auch wenn es seine direkten Ziele nicht erreicht hat. Ohne die Frauen und Männer, die in juristischen Fachkreisen und in der Öffentlichkeit immer wieder Aufmerksamkeit geschaffen haben, wäre vielleicht noch sehr viel mehr unter den Teppich gekehrt worden.